Wir handeln zukunftsorientiert.

Und halten unsere Anlagen in ständiger Betriebsbereitschaft um Sie und Ihre Gemeinde vor Hochwasserereignissen zu schützen.

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Betrieb bei Hochwasser

Der planmäßige Betrieb bei Hochwasser setzt ein, wenn der Beckenwasserstand das Absperrorgan erreicht und die Stauanlage ihre Rückhaltewirkung entfacht.

HRB 6 Hohenstadt/Rinna, ungesteuert, Einstaubeginn bei fester Schiebereinstellung von 70 cm, 31.5.2013
HRB 6 Hohenstadt/Rinna, Eintauhöhe ca 2 m über Schützöffnung, 8.Aug.2007
HRB 129 Adelsheim/Seckach, der Einstau beginnt bei einem weiteren Wasserspiegelanstieg um 40 cm, 2.2.2016
HBR 59 Rinschheim/Augraben, Einstaubeginn, 9.2.2016

Mit dem Einsetzen des „Betriebs bei Hochwasser“ tritt der örtliche Stauwärter in Funktion. Die örtlichen Stauwärter werden von den Verbandsgemeinden zur Unterstützung des Betriebsbeauftragten gestellt. Sie haben sich während des Einstauereignisses im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens aufzuhalten, den weiteren Verlauf des Hochwasserereignisses zu beobachten, Kontrollgänge und –messungen durchzuführen und bei außergewöhnlichen Betriebsfällen und Gefahr sofort den Betriebsbeauftragten zu unterrichten. Der verantwortliche Personenkreis wird über seine Aufgaben regelmäßig unterweisen.

Erläuterung der Funktionsweise des gesteuerten HRB 89b Bödigheim/Hiffelbach im Rahmen der Stauwärterschulung, 26.11.2015
Einweisung am Schaltschrank des ungesteuerten HRB 93 Bödigheim/Gewesterbach im Rahmen der Stauwärterschulung, 26.11.2015

Bei einem störungsfreien Betrieb arbeiten die Anlagen vollautomatisch. Ein Eingriff ist nicht erforderlich.

Werden jedoch Funktionsstörungen bei den gesteuerten Hochwasserrückhaltebecken erkannt, so können die örtlichen Stauwärter die Steuerungsautomatik außer Betrieb setzen und die Regulierorgane von Hand bedienen.