Wir handeln zukunftsorientiert.

Und halten unsere Anlagen in ständiger Betriebsbereitschaft um Sie und Ihre Gemeinde vor Hochwasserereignissen zu schützen.

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Die Betriebsvorschrift

Der plan- und bedingungsgemäße Betrieb der Stauanlagen ist durch wasserrechtlichen Bescheid festgelegt. Davon darf der Betreiber nur in Sonderfällen und ausschließlich nach Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde abweichen. Um einen ordnungsgemäßen Betriebszustand jederzeit vorzuhalten, sind die technischen Regeln zu beachten.

Beides, wasserrechtliche Bestimmungen und technisches Regelwerk, finden Eingang in die Betriebsvorschrift, die für jede Stauanlage durch den Betreiber zu erlassen ist.

In der Betriebsvorschrift sind für jedes Hochwasserrückhaltebecken die durchzuführenden Maßnahmen und Handlungen in hochwasserfreien Zeiten sowie der Betrieb bei Hochwasser verbindlich festgelegt.

 

Beim Betrieb der 15 Hochwasserrückhaltebecken, des Ausleitungsbauwerks Götzingen sowie der Wetterstationen wird der Zweckverband "Hochwasserschutz Einzugsbereich Seckach/Kirnau" durch die Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG unterstützt. Die Hochwasserrückhaltebecken sind mit einem automatischen Fernüberwachungssystem ausgestattet, dessen Zentralrechner in der Schaltwarte der Stadtwerke Buchen installiert ist. Damit ist die ständige Bereitschaft der Betriebsleitung und die jederzeitige Funktion der Verbandsanlagen sichergestellt.

Die Leitwarte des Zweckverbands bei den Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG

Die Stadtwerke Buchen stellen den Betriebsbeauftragten und betriebliche Stauwärter. Der Betriebsbeauftragte zeichnet für die Einhaltung der Betriebsvorschrift verantwortlich. Er gibt Anweisungen zur Durchführung der Betriebsvorschrift an die Stauwärter und die sonstigen mit der Bedienung und Wartung der Stauanlage betrauten Personen weiter und überwacht deren Ausführung. In den hochwasserfreien Zeiten stehen die Instandhaltungsarbeiten sowie regelmäßige Funktionskontrollen im Vordergrund.