Wir handeln zukunftsorientiert.

Und halten unsere Anlagen in ständiger Betriebsbereitschaft um Sie und Ihre Gemeinde vor Hochwasserereignissen zu schützen.

Betrieb & Unterhaltung » Hohes Sicherheitsniveau

Jederzeit auf hohem Sicherheitsniveau

Die Rückhaltvolumina in den Stauanlagen sind in Kombination mit den Abflusskapazitäten in den Schutzbereichen so ausgelegt, dass ein überplanmäßiger Betrieb erst bei Hochwasserabflüssen eintritt, die über dem Schutzziel (derzeit Schutz vor einem HQ100 bzw. Ereignis Dezember 1993) des Zweckverbands liegen.

Die Anforderungen an die Sicherheit der Stauanlagen gegen Dammversagen sind dagegen noch viel höher. Selbst ein 5000-jährliches Hochwasserereignis muss über die Hochwasserentlastungsanlage schadlos abgeführt werden können. Dabei sind Windstau und Wellenauflauf oder Eisstau zu berücksichtigen. Außerdem wird über dem sich unter diesen Bedingungen ermittelten Beckenwasserstand ein Sicherheitszuschlag von 0,5 m angesetzt, welche zusammen die Höhe der Dammkrone bestimmen.

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Der Zweckverband erstellt regelmäßig einen Sicherheitsbericht in dem die Ergebnisse der Bauwerks- und Betriebsüberwachung bewertet und dokumentiert sind. Ebenso werden die Becken in regelmäßigen Abständen zusammen mit der Aufsichtsbehörde beschaut.

Weil sich die Regeln der Technik und die Bemessungsgrundlagen im Laufe der Zeit ändern, müssen die statistischen, hydrologischen und hydraulischen Bemessungsgrundlagen sowie die betrieblichen Vorgaben und das Überwachungskonzept der Stauanlagen in einem angemessenen Zeitraum überprüft und ggf. ein Umbau oder eine Anpassung vorgenommen werden. Diese vertiefte Sicherheitsüberprüfung hat zwischenzeitlich turnusgemäß für 14 Stauanlagen stattgefunden. Die dort getroffenen Feststellungen werden in einem Investitionsprogramm derzeit umgesetzt.

HRB 121 Schlierstadt/Krummebach, Ausgleich der Setzungen und Übererdung der Deckwerks sowie Feinjustierung der Überfallschwelle der Hochwasserentlastungsanlage nach der vertieften Sicherheitsüberprüfung

Besonderes Augenmerk ist auf den Arbeitsschutz und die Verkehrssicherheit zu legen. Die Stauwärter werden über die Gefährdungen bei den Wartungsarbeiten und beim Stauanlagenbetrieb regelmäßig unterwiesen und tragen die persönliche Schutzausrüstung.
Absperrungen und Warntafeln sollen Dritte von einem unbefugten Betreten der Anlagen abhalten.

HRB 89b